Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie wichtige Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können. Als Notare in Hannover unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Vorsorge – für Vermögen, Gesundheit, Wohnen und die persönliche Lebensführung.
Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Sie im Vorsorgefall vertreten können. Je nach Inhalt kann die Vollmacht die Vermögensverwaltung, Bank- und Versicherungsangelegenheiten, Vertragsabschlüsse und Kündigungen sowie Entscheidungen zu Gesundheit, Aufenthalt und Pflege umfassen.
Eine umfassende Generalvollmacht kann darüber hinaus die Vertretung in nahezu allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten ermöglichen. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welche Befugnisse Ihre Vertrauensperson erhalten soll und ob Beschränkungen, Kontrollmechanismen oder besondere Regelungen – etwa für Grundstücksgeschäfte oder unternehmerische Entscheidungen – sinnvoll sind.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche zu künftigen medizinischen Behandlungen für den Fall fest, dass Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Sie kann sich insbesondere auf Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe beziehen.
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden. Die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson kann dann Ihren Willen gegenüber Ärztinnen, Ärzten und Pflegeeinrichtungen vertreten. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann für notwendige Entscheidungen eine gerichtliche Betreuung erforderlich werden.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als Betreuerin oder Betreuer bestellen soll. Außerdem können Sie Wünsche für Ihre Lebensführung und Betreuung festhalten.
Die Betreuungsverfügung ist insbesondere dann eine Ergänzung, wenn eine Vorsorgevollmacht nicht erteilt werden soll, nicht ausreicht oder die benannte Vertrauensperson die Aufgabe später nicht übernehmen kann. Anders als eine bevollmächtigte Person handelt ein gerichtlich bestellter Betreuer im Rahmen der gerichtlichen Betreuung.
Vorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler sowie Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine auf das Unternehmen abgestimmte Vorsorgevollmacht besonders wichtig. Fällt eine vertretungsberechtigte Person unerwartet aus, können laufende Entscheidungen, Bankangelegenheiten, Vertragsverhältnisse und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens betroffen sein.
Wir stimmen die Vorsorgevollmacht auf Ihre persönliche und unternehmerische Situation ab. Dabei berücksichtigen wir insbesondere vorhandene Gesellschaftsverträge, Vertretungsregelungen und die Frage, wer im Vorsorgefall für das Unternehmen handeln soll.
Notarielle Vorsorgevollmacht und Zentrales Vorsorgeregister
Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich auch privatschriftlich erstellt werden. Die notarielle Beurkundung ermöglicht eine individuelle Gestaltung und dokumentiert die Errichtung der Urkunde. Die Urschrift einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht wird von dem Notar verwahrt; bei Bedarf können weitere Ausfertigungen erteilt werden.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Seit Oktober 2026 kann dort auf Wunsch auch eine elektronische Abschrift Ihrer Vorsorgedokumente hinterlegt werden. So können Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte im Bedarfsfall nicht nur von der Existenz einer Vorsorgeregelung, sondern auch vom Inhalt der hinterlegten Urkunde Kenntnis nehmen.
Die Hinterlegung erfolgt über den Notar. Die Originalurkunde bleibt weiterhin maßgeblich und wird bei notarieller Beurkundung von dem Notar verwahrt. Änderungen oder ein Widerruf sollten auch im Zentralen Vorsorgeregister aktualisiert und dem Notar mitgeteilt werden.
Kosten einer Vorsorgevollmacht
Die Kosten einer notariellen Vorsorgevollmacht sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich insbesondere nach dem Vermögen und dem Umfang der Vollmacht. In der Beurkundungsgebühr sind die Vorbereitung, die Beratung, der Entwurf und die Beurkundung enthalten. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen, Umsatzsteuer und die Kosten einer Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.