Schaden-, Verkehrs-
und Haftungsrecht
Korrespondierend zu unserem versicherungsrechtlichen Schwerpunkt beraten und vertreten wir Versicherer, deren Versicherungsnehmer, Versicherungsmakler sowie Unternehmen im Schaden-, Verkehrs- und Haftungsrecht.
Ob Haftpflichtschaden, Verkehrsunfall, Personenschaden oder komplexe Schadensersatzforderung: Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, Haftungsquoten und Schadenumfang, führen die Korrespondenz mit Anspruchstellern und deren Vertretern und vertreten die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht.
Unsere schadensrechtliche Expertise umfasst neben dem Verkehrsrecht zahlreiche weitere Haftungstatbestände, etwa die Tierhalterhaftung, die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und die Werkunternehmerhaftung. Wir befassen uns zudem mit anspruchsvollen Fragen des Personenschadensrechts, beispielsweise mit Unterhaltsschäden, sowie mit Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern. An der Schnittstelle von Versicherungs- und Schadensrecht bearbeiten wir auch besondere Fragestellungen, etwa bei einer Überschreitung der Deckungssumme.
Wir sind bundesweit gerichtlich und außergerichtlich tätig. Dabei verbinden wir eine sorgfältige rechtliche Prüfung mit einer effizienten, praxisorientierten und wirtschaftlich angemessenen Bearbeitung. Feste Ansprechpartner und eine laufende Abstimmung mit unseren Mandanten schaffen klare und verlässliche Abläufe.
Für Versicherer und Versicherungsmakler bieten wir darüber hinaus Fort- und Weiterbildungen zu Fragen des Haftungs- und Schadensrechts an.







