Notarielle Themen | Immobilienkauf und -verkauf

Immobilie kaufen oder verkaufen: Ablauf, Kosten, Checklisten

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein notarieller Kaufvertrag erforderlich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf eines Immobilienkaufs oder Immobilienverkaufs sowie zu den Notarkosten.

Oft werden wir gefragt, welche Angaben und Unterlagen der Notar für die Vorbereitung eines Kaufvertrags benötigt. Ob Haus, Wohnung, Baugrundstück oder unbebautes Grundstück: Unser Online-Formular unterstützt Käufer und Verkäufer dabei, die erforderlichen Angaben und Unterlagen strukturiert zusammenzutragen. Die Eingaben können zwischengespeichert werden. Hierbei wird ein persönlicher Link erstellt, über den Käufer und Verkäufer das Formular gemeinsam bearbeiten und ergänzen können. Auf Grundlage dieser Angaben bereiten wir den Kaufvertrag vor, besprechen den Entwurf mit den Beteiligten und beurkunden den Vertrag.

Als Notare in Hannover begleiten wir die Vertragsparteien von der Vorbereitung bis zur Abwicklung des Kaufvertrags.

Unser Service für Sie

Ansprechpartner

Dr. Thomas Remmers

Partner, Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Andreas Winkelbach

Partner, Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Enno Leiss

Enno Leiss LL.M.

Partner, Rechtsanwalt & Notar
Welche Angaben braucht der Notar von mir? Über unsere Online-Formulare können Sie ein Beratungsgespräch anfragen oder einen Entwurf beauftragen. Ihre Angaben lassen sich bis zu 30 Tage speichern und über einen persönlichen Link später weiterbearbeiten oder mit anderen teilen.

In 5 Schritten zum Eigentum

Die folgenden Hinweise geben einen Überblick über die typischen Schritte des Notars bei einem Immobilienkauf – von der Vorbereitung des Kaufvertrags bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Je nach Kaufvertrag, Finanzierung und den erforderlichen Genehmigungen kann der Ablauf im Einzelfall abweichen.

1. Kaufvertrag vorbereiten

Zunächst werden die wesentlichen Punkte des Kaufvertrags geklärt: Kaufgegenstand, Kaufpreis, Finanzierung, Übergabetermin und Besitzübergang. Auch bestehende Belastungen im Grundbuch sowie die Voraussetzungen für deren Löschung werden berücksichtigt.

2. Kaufvertrag beurkunden und Grundschuld bestellen

Käufer und Verkäufer beurkunden den Kaufvertrag vor dem Notar. Wird der Kaufpreis finanziert, kann im Anschluss oder in einem gesonderten Termin auch die Grundschuld für die finanzierende Bank bestellt werden.

3. Kaufvertrag vollziehen

Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch. Zudem werden erforderliche Genehmigungen und Unterlagen eingeholt, etwa Löschungsunterlagen für nicht zu übernehmende Belastungen.

4. Kaufpreis zahlen und Besitz übergeben

Sobald die Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit vorliegen, erhält die Käuferseite eine entsprechende Mitteilung. Nach der Kaufpreiszahlung gehen Besitz, Nutzen und Lasten zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt auf die Käuferseite über. Regelmäßig erfolgt dann auch die Übergabe der Immobilie. Die Kaufpreisfälligkeit wird üblicherweise erst mit eingetragener Vormerkung und nach Vorliegen weiterer Unterlagen mitgeteilt.

5. Eigentum im Grundbuch umschreiben

Nach Bestätigung des Kaufpreiseingangs durch die Verkäuferseite und sobald die weiteren Voraussetzungen vorliegen, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Eigentümer wird die Käuferseite erst mit der Eintragung im Grundbuch; hierfür ist regelmäßig auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erforderlich.

Fragen und Antworten

Antwort:
Ein Immobilienkaufvertrag ist nur gültig, wenn er von einem Notar oder einer Notarin beurkundet wird. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, damit beide Seiten – Käufer und Verkäufer – rechtlich abgesichert sind und genau wissen, worauf sie sich einlassen.

Antwort:
Der Notar oder die Notarin bereitet den Vertrag vor, erklärt ihn beiden Parteien verständlich, liest ihn in der Beurkundung vor und kümmert sich danach um alle rechtlichen Schritte – z. B. Eintragung ins Grundbuch oder Mitteilung ans Finanzamt.

Um für alle beteiligten den Informationsfluss einfach und strukturiert zu gestalten, stellen wir den Beteiligten unsere Online-Formulare zur Verfügung. Das Online-Formular finden Sie hier: Online-Formular Immobilienkauf Hannover.

Das Formular kann zwischengespeichert und über einen Link unter den Beteiligten geteilt werden, so dass fehlende Informationen später ergänzt und  jeder Beteiligte seine Daten selbst einfügen kann, bevor Sie das Formular an uns zur weiteren Bearbeitung übermitteln. Probieren Sie das Formular gern aus.

Antwort:
Der Notar informiert Sie schriftlich, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Genehmigungen, Löschungen, Vormerkung). Erst dann ist der Kaufpreis fällig.

Antwort:
Eine Finanzierungsgrundschuld ist eine Sicherheit für die Bank. Sie wird im Grundbuch eingetragen und gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten (z. B. durch Zwangsversteigerung), falls der Kredit nicht zurückgezahlt wird.

Bevor die Bank das Darlehen auszahlt, muss die Grundschuld im Grundbuch eingetragen sein. Deshalb sollte die Grundschuld möglichst in dem Termin beurkundet werden, in dem auch der Kaufvertrag geschlossen wird oder jedenfalls zeitnah danach.

Sie werden von Ihrer Bank Unterlagen bekommen, die „An den Notar“ gerichtet sind. Bitte reichen Sie diese Unterlagen an uns rechtzeitig vor dem Termin weiter.

Antwort:
Ja. Die Grundschuldbestellung muss ebenfalls notariell beurkundet werden, weil sie mit Rechten an einem Grundstück verbunden ist und ins Grundbuch eingetragen wird.

Antwort:
Das macht der Notar. Er beantragt die Eintragungen beim Grundbuchamt, z. B. Eigentumsumschreibung und Grundschuld.

Antwort:
Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis als sogenannter Gegenstandswert, aus dem die Gebührenhöhe abgeleitet wird. Einen Kostenrechner finden Sie auf dieser Themenseite: Immobilienkauf in Hannover.

Antwort:
Erst wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind, sind Sie rechtlich gesehen Eigentümer. Das passiert einige Wochen nach der notariellen Beurkundung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, also insbesondere der Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer gezahlt worden sind.

Antwort:
Die Auflassung ist die offizielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, dass das Eigentum am Grundstück übergeht. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.

Antwort:
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer zu, dass er später wirklich als Eigentümer eingetragen wird. Sie schützt vor Verkäufen an Dritte oder Belastungen durch den Verkäufer nach Vertragsabschluss.

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