Fachanwälte für Arbeitsrecht

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hannover beraten und vertreten wir Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen wesentlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Arbeitsrechtliche Fragen verlangen häufig schnelle Entscheidungen – etwa bei Einstellungen, Trennungen, Umstrukturierungen oder Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis. Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen, in Fragen des Kündigungsschutzes sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Ob es um eine vorsorgende Beratung oder einen konkreten Konflikt geht: Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten Sie persönlich und mit Erfahrung – von der ersten Einschätzung über Verhandlungen bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Dabei behalten wir neben der rechtlichen Bewertung auch die wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen im Blick.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt i.R. Fachanwalt für Arbeitsrecht i.R. sowie Notar a.D.

Georg Borchers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht i.R. & Notar a.D. (Partner bis 12/2025)

Dr. Andreas Winkelbach

Partner, Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Madeleine Wehrenberg

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wünschen Sie eine Erstberatung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Themen im Arbeitsrecht

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung wirft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft kurzfristige Fragen auf. Wir beraten zur Wirksamkeit von Kündigungen, zu Kündigungsfristen und zum Kündigungsschutz und vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht in Hannover oder auch deutschlandweit.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Ein Aufhebungsvertrag kann eine einvernehmliche Lösung ermöglichen, sollte aber vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Freistellungen und Zeugnissen.

Arbeitsvertrag und Vertragsgestaltung

Ein klarer Arbeitsvertrag schafft eine tragfähige Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Wir gestalten, prüfen und überarbeiten Arbeitsverträge – einschließlich Regelungen zu Vergütung, Arbeitszeit, Befristung, Bonus und Wettbewerbsverbot.

Laufende arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber

Unternehmen begleiten wir bei arbeitsrechtlichen Fragen im Tagesgeschäft. Dazu gehören personelle Maßnahmen, Abmahnungen, Kündigungen, Vertragsänderungen sowie die Vorbereitung und Begleitung von Gesprächen mit Mitarbeitenden und Betriebsrat.

Geschäftsführer und Führungskräfte

Für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Wir beraten beim Abschluss und bei der Beendigung von Dienstverträgen, bei Abberufungen, Vergütungsfragen sowie bei Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.

Überblick

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Laufende arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen

Eine laufende arbeitsrechtliche Beratung hilft Unternehmen, Personalentscheidungen sicher vorzubereiten und Konflikte frühzeitig einzuordnen. Wir beraten Arbeitgeber in Hannover und darüber hinaus bei allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – pragmatisch, vorausschauend und mit Blick auf die betrieblichen Abläufe.

Wir begleiten Sie bei Einstellungen, Veränderungen im Arbeitsverhältnis, Trennungen und Umstrukturierungen. Bei Bedarf vertreten wir Ihr Unternehmen auch in Kündigungsschutzverfahren und anderen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Ihr Vorteil

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:

  • der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung im Tagesgeschäft
  • der Gestaltung, Prüfung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen
  • Kündigungsschutzklagen und sonstigen arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Betriebsänderungen, Umstrukturierungen, Sanierungen und Personalmaßnahmen
  • Betriebsübergängen und den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften
  • Einigungsstellenverfahren und arbeitsrechtlichen Konflikten im Betrieb
  • Schulungen für Führungskräfte, Personalverantwortliche und Betriebsräte

Wir führen Schulungen zu allen praxisrelevanten Themen auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts durch. Sie entscheiden, ob Sie ein Inhouse Seminar oder einen Vortrag in unseren repräsentativen Kanzleiräumlichkeiten wünschen und geben das Thema vor.

Kündigungsschutzklage und Beratung für Arbeitnehmer

Eine Kündigung, Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche – außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.

Besonders bei einer Kündigung sind kurze Fristen zu beachten. Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren und begleiten Vergleichsverhandlungen über Abfindung, Zeugnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ihr Vorteil

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
  • Verhandlungen über Abfindungen und Aufhebungsverträge
  • Abmahnungen, Freistellungen und Änderungen der Arbeitsbedingungen
  • Ansprüchen auf Arbeitsentgelt, Bonus, Tantieme und variable Vergütung
  • der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • der Prüfung und Durchsetzung von Zeugnisansprüchen
  • Befristungen, Teilzeit und Elternzeit
  • Versetzungen sowie Wettbewerbsverboten
  • Konflikten bei Schwerbehinderung, Mutterschutz und Schwangerschaft
  • der Durchsetzung einer vertragsgemäßen Beschäftigung

Beratung bei Abschluss und Auflösung von Dienstverhältnissen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vorstände und Geschäftsführer unterscheiden sich in wesentlichen Punkten vom klassischen Arbeitsrecht. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände bei der Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Dienstverhältnissen.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Abschluss und der Prüfung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen sowie auf der Begleitung von Trennungsprozessen. Dazu gehören insbesondere Abberufungen, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und die Verhandlung von Abfindungen.

Ihr Nutzen

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:

  • der Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
  • Vertragsänderungen, Vergütungsregelungen und Zielvereinbarungen
  • Bestellung, Abberufung und Organstellung
  • Kündigung und Auflösung von Dienstverhältnissen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen einschließlich Abfindungsregelungen
  • Wettbewerbsverboten und nachvertraglichen Pflichten
  • Haftungsfragen und Ansprüchen gegen Geschäftsführer oder Vorstände
  • außergerichtlichen Verhandlungen sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen